Absetzbarkeit der Privatspende
Gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) können wir die Information über Ihre Spende ab dem 01.01. des Folgejahres bis 5 Jahre danach für die Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt übermitteln.
Damit wir Ihre Spenden an das Finanzamt melden können, möchten Sie bitte unbedingt die Daten am Zahlschein bzw. im Überweisungsformular beim Netbanking wie folgt vermerken:
Bei Auftraggeber:
Vorname, bzw. alle Vornamen
Nachname, bzw. alle Nachnamen
Bei Verwendungszweck:
Vermerk: Spende und Geburtsdatum
Für die „Spendenabsetzbarkeit NEU“ ist die Nennung eines Akademischen Titels oder Meistertitels laut Finanzministerium nicht notwendig.
Ohne Ihrem Vermerk am Zahlschein bzw. im Überweisungsformular können wir Ihre Spende nicht zuordnen.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nur für den Zweck der Spendenmeldung an das Finanzamt gespeichert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter office@friedensflotte.org